„Emissionsarme Mobilität“: Wie NRW den Ausbau der Ladeinfrastruktur fördert

Seit Oktober 2017 fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau Nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit der Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“. Im Jahr 2020 gingen bei der Bezirksregierung Arnsberg rund 36.000 Förderanträge ein. Darin enthalten waren Anträge von privaten Antragstellern, Mietern und Vermietern, die aktuell keine Anträge mehr stellen, aber eine Förderung durch das Programm 440 der KfW erhalten können. Derzeit kommen nur juristische Personen und Kommunen in den Genuss der Förderung „Emissionsarme Mobilität“.

Unternehmen: Was wird gefördert?

Die Schaffung Nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch juristische Personen und Personengesellschaften wird von der Landesregierung grundsätzlich mit einer 50-prozentigen Förderquote begleitet. Gefördert werden nicht-mobile Wallboxen und Ladesäulen unabhängig von Modell und Hersteller. Dabei gilt die Förderung pro neugeschaffenem Ladepunkt. Eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten, kann also doppelt gefördert werden. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 500 Euro wird bei der Errichtung einer neue Erneuerbare-Energie-Anlage gewährt. Kommt noch ein Batteriespeicher hinzu, kann dieser mit 200 Euro je Kilowattstunde bis maximal 30 kWh Speicherkapazität gefördert werden.

„Emissionsarme Mobilität“: Förderbeispiele

Eine Wallbox wird mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro gefördert. Ist diese Wallbox steuerbar, sind bis zu 2.500 Euro möglich. Steuerbar bedeutet, dass das Ladegerät über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen muss. Möchte ein Unternehmen eine Ladesäule installieren, können bis zu 3.000 Euro für eine nicht-steuerbare und bis zu 4.500 Euro für eine steuerbare Säule beantragt werden. Verfügt die Ladesäule über zwei Ladepunkte, wie beispielsweise die mv AC 500, können bis zu 9.000 € Fördermittel beantragt werden.

Förderung kommunaler Ladeinfrastruktur bis zu 80 %

Während Unternehmen eine Förderquote bis zu 50 Prozent bewilligt wird, werden Kommunen und kommunale Betriebe mit einem Satz von bis zu 80 Prozent unterstützt. Für die Installation einer steuerbaren Ladesäule mit zwei Ladepunkten können Kommunen beispielsweise mit bis zu 6.300 Euro gefördert werden. Die Boni, die für die Errichtung einer Erneuerbare-Energie-Anlage und / oder die Installation eines Batteriespeichers gewährt werden, bleiben gleich.

Bildquelle: Orths Medien

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