E-Mobility: Bund will Ausbau der Ladeinfrastruktur forcieren

Anfang März 2020 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes beschlossen. Wenn es nach den Initiatoren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesinnenministeriums (BMI) geht, sollen Autofahrer ihre Elektrofahrzeuge zu Hause und am Arbeitsplatz bald besser laden können.

Auflagen für Bauherren und Eigentümer

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einem Neubau oder einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet wird. In Nichtwohngebäuden soll jeder fünfte Stellplatz für die Ladung der in Deutschland zuletzt boomenden Elektrofahrzeuge vorbereitet sein. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Man bräuchte mehr Ladepunkte, um E-Mobilität in Deutschland voranzubringen und als attraktive Alternative zu etablieren, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

„GEIG“ soll Elektromobilität voranbringen

„Das Gesetz ist damit ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen.“, sagte Altmaier hinsichtlich des Vorstoßes, der im vollen Namen „Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG)“ heißt. Der Bund hatte im Februar dieses Jahres mit einer aufgestockten Elektrofahrzeuge-Kaufprämie bei Verbrauchern neue Kaufimpulse gesetzt, die die aktuellen Förderprogramme und -richtlinien flankiert.

Bund reagiert auf EU Gebäude-Richtlinie 2018/844

Die Bundesregierung setzt mit dem „GEIG“-Entwurf die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 aus dem Jahr 2018 1 : 1 um. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz lässt aber auch Freiräume: So sind Gebäude, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, von der Vorlage ausgenommen.

Bildquelle: Orths Medien

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