Umweltbonus 2020: Alles zur neuen Förderung von Elektroautos

Anfang Juli 2020 hat die Bundesregierung ein beispielloses Konjunkturpaket als Antwort auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Unter anderem finden sich in dem Katalog eine Förderung für den Ausbau der privaten Ladesäulen-Infrastruktur und eine deutliche Erhöhung der Kaufprämie für Elektro-Autos und Plug-in-Hybride in Form einer Innovationsprämie. Aber wer kommt eigentlich in den Genuss der Förderung, wie hoch ist sie maximal und was ist dabei zu beachten?

Wie hoch ist der maximale Umweltbonus 2020?

Seit Juli dieses Jahres gilt: Bis Ende 2021 werden reine E-Autos mit bis zu 9.000 € bezuschusst. Für Plug-in-Hybride gibt es maximal 6.750 €. Möglich macht das die im Rahmen des Konjunkturpakets aufgelegte Innovationsprämie. Zu dem von Autoherstellern und Bund hälftig getragenen Umweltbonus in Höhe von maximal 6.000 €, wird der Kauf eines Elektroautos bis Ende 2021 mit weiteren 3.000 € Innovationsprämie subventioniert. Die maximale Kaufprämie wird nur bei Kauf eines reinen Elektroautos mit einem Listenpreis bis maximal 40.000 € netto gewährt.

AntriebListenpreis nettoUmweltbonus bis 12/2021Umweltbonus ab 01/2022
Batterie / Brennstoffzellebis 40.000 €9.000 €6.000 €
Batterie / Brennstoffzelle40 – 65.000 €7.500 €5.000 €
Plug-in-Hybridbis 40.000 €6.750 €4.500 €
Plug-in-Hybrid40 – 65.000 €5.625 €3.750 €

Wer bekommt den Umweltbonus?

Antragsberechtigt für den Umweltbonus und die neue Innovationsprämie sind Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Der Bund selbst, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen, alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, gehen leer aus. Die neue Prämie erhält man aber nur zu Teilen automatisch.

Wie bekommt man den Umweltbonus?

Bei dem Erwerb eines Elektroautos oder eines Plug-in-Hybriden erhalten Käufer den Förderanteil des Automobilherstellers in Höhe von 3.000 € in der Regel automatisch. Die weiteren höchstens möglichen 6.000€ vom Staat gibt es dagegen nur auf Antrag. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Antragsstellung erfolgt online durch ein Formular, welches man hier findet. Die aufgestockte Förderung kann rückwirkend auf alle ab dem 4. Juni 2020 zugelassenen E-Fahrzeuge beantragt werden. Deren Erwerb und Nutzung wird von der Bundesregierung aktuell sowie langfristig attraktiver gestaltet.

MwSt.-Senkung, Ladesäulen-Förderung und Wegfall der Kfz-Steuer

Während alle Personen und Unternehmen gleichermaßen von dem bis Ende 2020 gesenkten Mehrwertsteuersatz von 16 % profitieren, hat der Bund Mitte Juni ein weiteres Bekenntnis zu klimafreundlicher und bezahlbarer Mobilität gemacht. Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer sind reine Elektroautos nun bis 2030 steuerlich befreit. Vor dem Beschluss galt die Befreiung bis 2025. Ferner fließen rund 500 Millionen Euro aus dem Zukunftspaket in den Ausbau der privaten Ladesäulen-Infrastruktur. Damit mehr Personen Zugang zu elektrischen Mobilitätslösungen erhalten, soll zukünftig Mietern der Zugang zur E-Mobilität erleichtert und ein Rechtsanspruch auf einen Ladepunkt geschaffen werden. Die Initiative wird unter anderem von dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) gefördert.

Bildquelle: Orths Medien

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