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	<title>Politik Archive - Mobilverde</title>
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	<title>Politik Archive - Mobilverde</title>
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		<title>&#8222;Emissionsarme Mobilität“: Wie NRW den Ausbau der Ladeinfrastruktur fördert</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/emissionsarme-mobilitaet-nrw/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2021 13:36:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Seit Oktober 2017 fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau Nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit der Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“. <span id="more-2064"></span>Im Jahr 2020 gingen bei der Bezirksregierung Arnsberg rund 36.000 Förderanträge ein. Darin enthalten waren Anträge von privaten Antragstellern, Mietern und Vermietern, die aktuell keine Anträge mehr stellen, aber eine Förderung durch das <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/">Programm 440 der KfW</a> erhalten können. Derzeit kommen nur juristische Personen und Kommunen in den Genuss der Förderung „Emissionsarme Mobilität“.</p>
<h2>Unternehmen: Was wird gefördert?</h2>
<p>Die Schaffung Nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch juristische Personen und Personengesellschaften wird von der Landesregierung grundsätzlich mit einer 50-prozentigen Förderquote begleitet. <a href="https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/">Gefördert werden nicht-mobile Wallboxen und Ladesäulen unabhängig von Modell und Hersteller.</a> Dabei gilt die Förderung pro neugeschaffenem Ladepunkt. Eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten, kann also doppelt gefördert werden. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 500 Euro wird bei der Errichtung einer neue Erneuerbare-Energie-Anlage gewährt. Kommt noch ein Batteriespeicher hinzu, kann dieser mit 200 Euro je Kilowattstunde bis maximal 30 kWh Speicherkapazität gefördert werden.</p>
<h2>„Emissionsarme Mobilität“: Förderbeispiele</h2>
<p>Eine Wallbox wird mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro gefördert. Ist diese Wallbox steuerbar, sind bis zu 2.500 Euro möglich. Steuerbar bedeutet, dass das Ladegerät über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen muss. Möchte ein Unternehmen eine Ladesäule installieren, können bis zu 3.000 Euro für eine nicht-steuerbare und bis zu 4.500 Euro für eine steuerbare Säule beantragt werden. Verfügt die Ladesäule über zwei Ladepunkte, <a href="https://www.mobilverde-charging.com/ladeloesungen/ladesaeule-mv-ac-500/">wie beispielsweise die mv AC 500</a>, können bis zu 9.000 € Fördermittel beantragt werden.</p>
<h2>Förderung kommunaler Ladeinfrastruktur bis zu 80 %</h2>
<p>Während Unternehmen eine Förderquote bis zu 50 Prozent bewilligt wird, werden Kommunen und kommunale Betriebe mit einem Satz von bis zu 80 Prozent unterstützt. Für die Installation einer steuerbaren Ladesäule mit zwei Ladepunkten können Kommunen beispielsweise mit bis zu 6.300 Euro gefördert werden. Die Boni, die für die Errichtung einer Erneuerbare-Energie-Anlage und / oder die Installation eines Batteriespeichers gewährt werden, bleiben gleich.</p>
<p>Bildquelle: <a href="https://www.orths-medien.de/">Orths Medien</a></p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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			</item>
		<item>
		<title>Bund beschließt Rechtsanspruch auf privaten Ladepunkt</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 10:35:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Bereits Mitte September verabschiedete der Bundestag einen Gesetzesentwurf, der Wohnungseigentümern und Mietern einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf einen privaten Ladepunkt zur Ladung eines Elektroautos schafft.<span id="more-1940"></span> Am 9. Oktober stimmte der Bundesrat diesem Entwurf zu.</p>
<h2>Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“</h2>
<p>Das nun beschlossene Gesetz heißt vollständig „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neues-wohnungseigentumsrecht-1733600">Verkürzt: „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“.</a> Neben einem Anspruch auf einen Glasfaseranschluss, einem barrierefreien Aus- und Umbau oder Maßnahmen des Einbruchsschutzes, erhalten Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Einbau einer Ladesäule.</p>
<h2>Was ändert sich?</h2>
<p>Durch das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ können Wohnungseigentümer auch ohne die Zustimmung aller Wohnungsinhaber eines gemeinschaftlich genutzten Eigentums die benannten baulichen Maßnahmen durchsetzen. Die Eigentümerversammlung darf die Maßnahmen nicht mehr verwehren, behält aber Mitspracherecht über die Art der Durchführung. Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ kommt auch Mietern zugute. Diese können nun gegenüber ihren Vermietern den Anspruch auf die genannten Modernisierungen geltend machen.</p>
<h2>Wer trägt die Kosten?</h2>
<p>Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen tragen einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter generell selbst. Entscheiden sich mehrere Wohnungseigentümer für die Modernisierung ändert sich das: Stimmen in einer Eigentümerversammlung mehr als 50 % der Eigentümer den Maßnahmen zu, hat die Eigentümergemeinschaft die Kosten zu tragen. Jedoch gibt es hier Möglichkeiten der individuellen Förderung durch den Bund mit dem <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/">Kfw-Programm 440</a> oder durch die <a href="https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/#c17609">Länder</a>. Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.</p>
<h2>Elektromobilität konsequent weiter gestärkt</h2>
<p>Mit dem „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ stärkt der Bund die Elektromobilität weiter. Denn bereits im Juni dieses Jahres hatte die Bundesregierung <a href="https://www.mobilverde.com/blog/e-mobilitaet-zukunftspaket/">2,5 Milliarden Euro aus dem „Zukunftspaket</a>“ für die Förderung und Forschung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellfertigung zugesichert. <a href="https://www.mobilverde.com/blog/umweltbonus-2020/">Im Juli folgte die Anhebung auf des Umweltbonus.</a> Im Frühjahr hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den „Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität <a href="https://www.mobilverde.com/blog/e-mobility-bund-geig/">(Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG)</a>“ vorgelegt.</p>
<p>Bildquelle: Orths Medien</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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		<item>
		<title>Umweltbonus 2020: Alles zur neuen Förderung von Elektroautos</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/umweltbonus-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2020 12:15:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Anfang Juli 2020 hat die Bundesregierung ein beispielloses Konjunkturpaket als Antwort auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. <span id="more-1911"></span>Unter anderem finden sich in dem Katalog eine Förderung für den <a href="https://www.mobilverde.com/blog/e-mobilitaet-zukunftspaket/">Ausbau der privaten Ladesäulen-Infrastruktur</a> und eine deutliche Erhöhung der Kaufprämie für Elektro-Autos und Plug-in-Hybride in Form einer Innovationsprämie. Aber wer kommt eigentlich in den Genuss der Förderung, wie hoch ist sie maximal und was ist dabei zu beachten?</p>
<h2>Wie hoch ist der maximale Umweltbonus 2020?</h2>
<p>Seit Juli dieses Jahres gilt: Bis Ende 2021 werden reine E-Autos mit bis zu 9.000 € bezuschusst. Für Plug-in-Hybride gibt es maximal 6.750 €. Möglich macht das die im Rahmen des Konjunkturpakets aufgelegte Innovationsprämie. Zu dem von Autoherstellern und Bund hälftig getragenen Umweltbonus in Höhe von maximal 6.000 €, wird der Kauf eines Elektroautos bis Ende 2021 mit weiteren 3.000 € Innovationsprämie subventioniert. Die maximale Kaufprämie wird nur bei Kauf eines reinen Elektroautos mit einem Listenpreis bis maximal 40.000 € netto gewährt.</p>
<table style="height: 147px;" width="771">
<tbody>
<tr>
<td colspan="1"><strong>Antrieb</strong></td>
<td><strong>Listenpreis netto</strong></td>
<td><strong>Umweltbonus bis 12/2021</strong></td>
<td><strong>Umweltbonus ab 01/2022</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Batterie / Brennstoffzelle</strong></td>
<td>bis 40.000 €</td>
<td>9.000 €</td>
<td>6.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Batterie / Brennstoffzelle</strong></td>
<td>40 &#8211; 65.000 €</td>
<td>7.500 €</td>
<td>5.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Plug-in-Hybrid</strong></td>
<td>bis 40.000 €</td>
<td>6.750 €</td>
<td>4.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Plug-in-Hybrid</strong></td>
<td>40 &#8211; 65.000 €</td>
<td>5.625 €</td>
<td>3.750 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Wer bekommt den Umweltbonus?</h2>
<p>Antragsberechtigt für den Umweltbonus und die neue Innovationsprämie sind Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Der Bund selbst, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen, alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, gehen leer aus. Die neue Prämie erhält man aber nur zu Teilen automatisch.</p>
<h2>Wie bekommt man den Umweltbonus?</h2>
<p>Bei dem Erwerb eines Elektroautos oder eines Plug-in-Hybriden erhalten Käufer den Förderanteil des Automobilherstellers in Höhe von 3.000 € in der Regel automatisch. Die weiteren höchstens möglichen 6.000€ vom Staat gibt es dagegen nur auf Antrag. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. <a href="https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem">Die Antragsstellung erfolgt online durch ein Formular, welches man hier findet.</a> Die aufgestockte Förderung kann rückwirkend auf alle ab dem 4. Juni 2020 zugelassenen E-Fahrzeuge beantragt werden. Deren Erwerb und Nutzung wird von der Bundesregierung aktuell sowie langfristig attraktiver gestaltet.</p>
<h2>MwSt.-Senkung, Ladesäulen-Förderung und Wegfall der Kfz-Steuer</h2>
<p>Während alle Personen und Unternehmen gleichermaßen von dem bis Ende 2020 gesenkten Mehrwertsteuersatz von 16 % profitieren, hat der Bund Mitte Juni ein weiteres Bekenntnis zu klimafreundlicher und bezahlbarer Mobilität gemacht. Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer sind reine Elektroautos nun bis 2030 steuerlich befreit. Vor dem Beschluss galt die Befreiung bis 2025. Ferner fließen rund 500 Millionen Euro aus dem Zukunftspaket in den Ausbau der privaten Ladesäulen-Infrastruktur. Damit mehr Personen Zugang zu elektrischen Mobilitätslösungen erhalten, soll zukünftig Mietern der Zugang zur E-Mobilität erleichtert und ein Rechtsanspruch auf einen Ladepunkt geschaffen werden. Die Initiative wird unter anderem von dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) gefördert.</p>
<p>Bildquelle: Orths Medien</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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			</item>
		<item>
		<title>Bund: 500 Millionen Euro für private Ladesäulen</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/e-mobilitaet-zukunftspaket-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2020 07:20:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Am 29. Juni wurde in den Gremien der zweite Nachtragshaushalt beschlossen. Der Trend zur weiteren Förderung der Elektromobilität in Deutschland zeichnet sich auch darin deutlich ab.<span id="more-1900"></span> <span style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, Oxygen-Sans, Ubuntu, Cantarell, 'Helvetica Neue', sans-serif;">Denn die Elektroauto-Kaufprämie für E-Autos und Plug-In-Hybride steigt auf 9.000 Euro. Doch auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird weiter angekurbelt. Zur Freude von Privatpersonen.</span></p>
<h2>Gelder aus dem „Zukunftspaket“</h2>
<p>Anfang Juni beschloss die Bundesregierung <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=8">zusätzliche 2,5 Milliarden Euro</a> in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte zu investieren. Von diesem Förderposten im „Zukunftspaket“ sind 500 Millionen Euro für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur vorgesehen. Die erhöhte Subvention von Ladepunkten folgt einem bereits im Frühjahr beschlossenen Gesetzentwurfs.</p>
<h2>„GEIG“ bereits im März beschlossen</h2>
<p>Denn den ersten Schritt machten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesinnenministerium (BMI) bereits im März und legten den <a href="https://www.mobilverde.com/blog/e-mobility-bund-geig/">Gesetzentwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG)</a> vor. Demnach sollen beim Neubau oder größeren Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Park- und Stellplätze mit Schutzrohren für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden. Bald soll für Mieter ein Rechtsanspruch auf einen Ladepunkt bestehen. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gab Mitte Juni 2020 bekannt, genau dies zu fördern.</p>
<h2>Ausbau bislang langsamer als geplant</h2>
<p>“Das Verkehrsministerium will die privaten Ladesäulen mit einer halben Milliarden Euro fördern”, <a href="https://de.reuters.com/article/deutschland-verkehr-e-mobilit-t-idDEKBN23G212?il=0">bestätigte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums der Nachrichtenagentur Reuters</a>. Dafür können die 500 Millionen das richtige Signal sein. Denn Deutschland läuft seinen Zielen bisweilen hinterher. Von den Ladepunkten, die bis 2030 eine Million zählen sollen, sind bislang nur 25.000 realisiert. Bislang waren für den Ausbau der privaten Ladesäulen-Infrastruktur 50 Millionen Euro vorgesehen. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird in dem Konjunkturpaket ebenfalls bedacht: Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland zukünftig auch Ladepunkte angeboten werden.</p>
<p>Bildquelle: Orths Medien</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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			</item>
		<item>
		<title>E-Mobility: Bund will Ausbau der Ladeinfrastruktur forcieren</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/e-mobility-bund-geig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2020 09:08:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Anfang März 2020 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes beschlossen.<span id="more-1872"></span> Wenn es nach den Initiatoren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesinnenministeriums (BMI) geht, sollen Autofahrer ihre Elektrofahrzeuge zu Hause und am Arbeitsplatz bald besser laden können.</p>
<h2>Auflagen für Bauherren und Eigentümer</h2>
<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einem Neubau oder einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet wird. In Nichtwohngebäuden soll jeder fünfte Stellplatz für die Ladung der <a href="https://www.mobilverde.com/blog/electric-vehicle-index-2020/">in Deutschland zuletzt boomenden Elektrofahrzeuge vorbereitet sein</a>. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Man bräuchte mehr Ladepunkte, um E-Mobilität in Deutschland voranzubringen und als attraktive Alternative zu etablieren, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).</p>
<h2>„GEIG“ soll Elektromobilität voranbringen</h2>
<p>„Das Gesetz ist damit ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen.“, sagte Altmaier hinsichtlich des Vorstoßes, der im vollen Namen <a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200304-kabinett-verabschiedet-gesetz-zum-aufbau-von-lade-und-leitungsinfrastruktur-elektromobilitaet.html">„Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG)“</a> heißt. Der Bund hatte im Februar dieses Jahres mit einer <a href="https://www.mobilverde.com/blog/neue-umweltpraemie/">aufgestockten Elektrofahrzeuge-Kaufprämie</a> bei Verbrauchern neue Kaufimpulse gesetzt, die die aktuellen Förderprogramme und -richtlinien flankiert.</p>
<h2>Bund reagiert auf EU Gebäude-Richtlinie 2018/844</h2>
<p>Die Bundesregierung setzt mit dem &#8222;GEIG&#8220;-Entwurf die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018L0844">EU Gebäude-Richtlinie 2018/844</a> aus dem Jahr 2018 1 : 1 um. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz lässt aber auch Freiräume: So sind Gebäude, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, von der Vorlage ausgenommen.</p>
<p>Bildquelle: Orths Medien</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Umweltprämie: Brüssel gibt grünes Licht</title>
		<link>https://www.mobilverde.com/aktuelles/neue-umweltpraemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[markus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2020 07:35:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mobilverde.com/?p=1838</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.mobilverde.com/aktuelles/neue-umweltpraemie/">Neue Umweltprämie: Brüssel gibt grünes Licht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.mobilverde.com">Mobilverde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Die Förderung beim Kauf eines Elektroautos oder eines Plug-In-Hybrids (PHEV) wird zukünftig bis zu 6.000 Euro betragen. <span id="more-1838"></span>Die Europäische Kommission hat am 11. Februar Berlins Plan zugestimmt, den Umweltbonus nicht nur bis 2025 zu verlängern, sondern aufzustocken. Der Plan der Bundesregierung wurde bereits Ende 2019 gefasst, doch erst jetzt erreichte die Bestätigung der EU die Hauptstadt. Rückblick: Nachdem die Förderung kurzzeitig ausgelaufen war, brach der Absatz von Elektrofahrzeugen ein. Autohersteller wie Nissan, Renault, Hyundai und Kia reagierten und erhöhten die Kaufprämie mit eigenen Mitteln. Das wird nun nicht mehr nötig sein.</p>
<h2>Neue Prämie rückwirkend bis zum 4. November 2019</h2>
<p>Der aufgestockte Umweltbonus ist für alle Elektrofahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die neue Förderung für Elektroautos sieht für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro eine Prämie von 6.000 Euro vor. Sie wurde somit um 50 Prozent angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis stieg die Zulage um 25 Prozent auf 5.000 Euro. Die Förderung gilt ebenfalls für Plug-In-Hybride (PHEVs) bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro, die jetzt einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro genießen. Über der 40.000 Euro-Grenze kann die Förderung für die Hybride bis zu 3.750 Euro betragen.</p>
<p>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigte sich am 11. Februar über die Zusage aus Brüssel zufrieden: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat.&#8220; <a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200211-altmaier-erhoehter-umweltbonus-fuer-elektroautos-kann-starten.html">In einer Pressemitteilung versprach er</a>, dass die neue Förderrichtlinie demnächst in Kraft treten werde. Die Industrie werde sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen, betonte der Christdemokrat. Die andere Hälfte würde vom Steuerzahler getragen. Die neue Förderrichtlinie soll noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.</p>
<p><strong>Aktualisierung / Nachtrag zu diesem Beitrag am 19. Februar 2020: Am 18. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) veröffentlicht. Der neue Umweltbonus ist somit in Kraft getreten.</strong></p>
<p><a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=98">Eine Liste aller förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.</a></p>
<p>Bildquelle: <a href="https://www.orths-medien.de/">Orths Medien GmbH</a></p>
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		<title>Förderung E-Mobilität</title>
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		<pubDate>Tue, 07 May 2019 14:11:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_medium"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Wer ein E-Auto in Deutschland kauft oder least kann bis Ende Juni 2019 mit einem steuerfreien Zuschuss von 4.000 Euro für rein elektrisch bzw. mit Brennstoffzelle betriebene Fahrzeuge rechnen. Derzeit ist eine zeitliche Ausweitung des Programms in Prüfung. Plug-in-Hybride werden mit 3.000 Euro bezuschusst. Bund und Automobilhersteller teilen sich jeweils die Zuschüsse. Der Antrag auf Zuschuss kann online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (<a href="http://www.bafa.de">www.bafa.de</a>) gestellt werden. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die gekauften Fahrzeuge auf der Bafa-Liste der förderfähigen Fahrzeuge verzeichnet sind und der Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro beträgt. Desweitern gibt es mögliche Rabatte der Automobilhersteller. Hier sollten Sie Ihren Fahrzeughändler ansprechen.</p>
<p>Weitere Förderungen stellen Städte und Energieversorger in Aussicht. Es wird sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen als auch die Einrichtung von Ladestationen mittels Prämien oder Stromgutschriften bezuschusst. Beispielsweise bezuschussen die Stadtwerke Aachen (<a href="http://www.stawag.de/">www.stawag.de</a>) den Kauf eines Elektroautos mit 500 Euro.</p>
<p>Ebenfalls gibt es Fördermöglichkeiten durch die Länder. So werden in Nordrheinwestfahlen im „Sofortprogramm Elektromobilität“ private Ladestationen mit bis zu 1.000 Euro und Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte einrichten, mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst. Voraussetzung ist ein Ökostrom-Vertrag sowie die Installation durch einen Fachbetrieb. Die Kosten werden mit maximal 50% erstattet.</p>
<p>Darüber hinaus können die privaten Installationskosten für eine Ladestation in Höhe von 20% der Arbeitskosten (maximal 6.000 Euro) des Installationsbetriebes steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Weiterhin wird für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, für zehn Jahre keine KFZ-Steuern fällig.</p>
<p>Dienstwagen, die elektromotorisch betrieben werden, werden seit Jahresbeginn nur noch mit 0,5% des Bruttolistenpreises besteuert.</p>
<p>Quelle: Die Welt, 15. April 2019</p>
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